Wie kann ich einen Platz erhalten?
Sie können sich bereits jetzt über unser Anmeldeformular anmelden.
Darüber hinaus können Sie bei einem Besichtigungstermin unser Fachpersonal kennenlernen. Bei Ihrer Besichtigung werden wir Ihnen unser Konzept vorstellen sowie Ihre Fragen beantworten. Wenden Sie sich hierfür direkt an die entsprechende Kita.
Ab wann kann ich mein Kind anmelden?
Sie können Ihr Kind erst nach der Geburt für einen Kitaplatz anmelden. Eine Anmeldung vor der Geburt Ihres Kindes ist nicht möglich.
Ich wohne nicht in Hamburg. Kann ich mein Kind dennoch bei Ihnen anmelden?
Kinder aus Hamburg werden bevorzugt aufgenommen. Bei der Aufnahme von Kindern aus dem Hamburger Umland benötigen die Eltern eine Kostenübernahme der zuständigen Gemeinde.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wir arbeiten mit dem Hamburger Kita-Gutschein-System, da wir möchten, dass alle Kinder die Möglichkeit haben optimal gefördert zu werden. Im Rahmen der reinen Betreuung entstehen für Sie also nur die Kosten, welche auf dem Kita-Gutschein der Stadt Hamburg aufgeführt sind. Sie können aber auch einen privat finanzierten Kitaplatz bei uns erhalten.
Wenn Sie die Kita-Betreuung Ihres Kindes von der Stadt Hamburg bezuschussen lassen möchten, benötigen Sie einen Kita-Gutschein. Den Antrag auf einen Gutschein stellen Sie beim Jugendamt des für Sie zuständigen Bezirksamts in Hamburg. Gerne können wir Ihnen bei der Beantragung eines Gutscheins helfen und die Unterlagen gemeinsam ausfüllen.
Weitere Infos zum Antrag erhalten Sie hier.
Die Jugendämter vergeben die Gutscheine nach bestimmten Kriterien (wie z.B. Berufstätigkeit der Eltern), die durch Gesetz und Rechtsverordnung festgelegt sind. Auf dem Gutschein wird angegeben, welche Leistung Sie für Ihr Kind beanspruchen können (z.B. „Krippe 8“ bedeutet eine tägliche achtstündige Betreuung) und welchen finanziellen Beitrag Sie selbst zu den Betreuungskosten leisten müssen.
Weitere Informationen zur Beitragsberechnung finden Sie hier.
Eine Übersicht über die Kosten können Sie hier einsehen.
In all diesen Fragen stehen Ihnen unsere Leitungskräfte mit Rat und Unterstützung zur Seite. Sie können schon gerne vor Ihren Behördengängen mit uns sprechen. Rufen Sie einfach direkt in der entsprechenden Kita a.
Muss mein Kind geimpft sein?
Am 01.03.2020 trat das Masernschutzgesetzt in Kraft. Kinder, die eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen, müssen einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen. Ein ausreichender Impfschutz ist gegeben, wenn spätestens zum 1. Geburtstag des Kindes die erste Masernschutzimpfung und bis spätestens zum 2. Geburtstag die zweite Masernschutzimpfung erfolgt. Eine weitere Impfpflicht besteht nicht.
Wie läuft die Eingewöhnung ab?
Der Übergang aus der Familie in die Kindertagesstätte kann für Kinder eine große Herausforderung sein. Viele neue Eindrücke müssen verarbeitet werde. Auch für Eltern kann es schwer sein, das Kind in fremde Hände zu geben. Daher sind uns eine behutsame, auf das Kind abgestimmte Eingewöhnung sowie eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern sehr wichtig.
Hierbei orientieren wir uns an dem „Berliner Modell“.
In den ersten Tagen besucht das Kind die Einrichtung gemeinsam mit einem Elternteil. Beide erhalten die Möglichkeit, das pädagogische Personal, die Kinder und den Tagesablauf kennenzulernen. Die Fachkräfte werden individuell auf das Kind eingehen, ihm seine Zeit lassen, sich einzufinden und damit beginnen, eine Beziehung zu dem Kind aufzubauen.
Die Eltern sollen ihr Kind nicht „bespielen“ wie noch zuvor im heimischen Umfeld. Sie fungieren als „sicherer Hafen“, das heißt, sie sind anwesend und vermitteln dem Kind Zuversicht, sodass sich das Kind traut, seine Umgebung zu erkunden.
Hat das Kind erstes Vertrauen zu einer Fachkraft gefunden, findet nach drei Tagen ein erster kurzer Trennungsversuch statt.
Wichtig ist eine klare und möglichst kurze Verabschiedung. Ein kurzer Abschied erleichtert dem Kind die Trennung, ein längeres Hin und Her verunsichert es. Hilfreich ist es hierbei, ein Verabschiedungsritual einzuführen.
Die Eltern sind und bleiben die wichtigsten Bindungspersonen der Kinder, daher ist es nicht verwunderlich, wenn Kinder auf deren Fortgang unglücklich reagieren. Natürlich werden die Kinder mit diesen Gefühlen nicht allein gelassen. Wir begleiten es bei der Verabschiedung und trösten bei Bedarf. Die meisten Kinder beruhigen sich schnell. Wenn wir merken, dass das Kind der Trennung noch nicht gewachsen ist, informieren wir die Eltern.
Jedes Kind ist anders, daher verläuft jede Eingewöhnung individuell und wird auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt. In der Regel werden 4 Wochen für eine Eingewöhnung anvisiert. Manche Kinder benötigen jedoch nur wenige Tage, andere benötigen noch etwas mehr Zeit.
Voraussetzung für eine möglichst einfache Eingewöhnung ist eine gute Kommunikation zwischen den Eltern und dem Kita-Personal. Je mehr wir über das Kind wissen, über seine Vorlieben und seine Eigenheiten, aber auch über die Eltern, deren Bedürfnisse und Erwartungen, umso eher können wir auf beide eingehen. Ebenso freuen wir uns über all ihre Fragen sowie mitgeteilten Sorgen oder Unsicherheiten.
Wie viele Schließtage gibt es jährlich?
Die PEDIA-Kitas schließen drei Wochen innerhalb der Hamburger Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr. Außerdem finden zwei bis drei Teamfortbildungen im Jahr statt. Auch an diesen Tagen ist die Kita geschlossen.
Alle Schließtage werden frühzeitig bekannt gegeben.
Bilinguale Kitas: Muss mein Kind die jeweilige Sprache sprechen können, wenn es eine bilinguale Kita besuchen möchte?
Kinder erlernen Sprachen spielerisch und immer am Rollenmodell.
In den Gruppen findet eine immersive Sprachvermittlung statt. Es wird zu 50% auf Spanisch und zu 50% auf Deutsch gesprochen, dies bedeutet, dass eine Betreuungsperson immer nur eine der beiden Sprachen mit den Kindern spricht. Bei der Eingewöhnung wird Ihr Kind von einer Fachkraft betreut, die die Muttersprache des Kindes spricht. Uns ist es wichtig, dass das Erlernen der Sprache nicht auf Kosten eines Gefühls von Geborgenheit geht.
Bilinguale Kitas: Wird mein Kind die deutsche Sprache ausreichend lernen, um die Schule zu besuchen?
Untersuchungen zeigen, dass Kinder, die bi- oder trilingual aufwachsen, keine Probleme beim Schulstart oder im Ausdruck der dominanten Kultursprache haben. Vielmehr sind die Kinder selbstbewusste Lerner. Besonders bei der von uns praktizierten konsequenten immersiven Sprachvermittlung werden keine sprachlichen Nachteile im Deutschen oder Spanischen entstehen. Des Weiteren wird auch in unseren bilingualen Bildungskindergärten die Vorschulerziehung auf Deutsch durchgeführt.