Kinderrechte in unseren Kitas

Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit ihrer eigenen Würde, eigenen Bedürfnissen und eigenen Rechten. Sie durchlaufen besondere Entwicklungsphasen und benötigen Schutz und verlässliche Begleitung – gleichzeitig sind sie aktive Akteure, die ihre Umgebung mitgestalten und ihre Meinung äußern können. Kinderrechte sichern ihnen genau diesen Rahmen.

Die UN-Kinderrechtskonvention bildet dabei die Grundlage unserer Arbeit. Sie stellt klar:
Kinder haben echte, unveräußerliche Rechte – unabhängig von Alter, Herkunft oder Entwicklungsstand.
Erwachsene tragen die Verantwortung dafür, dass diese Rechte verwirklicht werden. Kinder hingegen tragen keine Verantwortung für Erwachsene oder deren Bedürfnisse. Ihre Entwicklungsbedingungen stehen im Mittelpunkt.

Damit Kinder sich gesund entwickeln können, brauchen sie Erwachsene, die ihre Rechte achten, sie schützen und ihnen Zugang zu Beteiligung und Bildung ermöglichen. Familie, staatliche Institutionen und die Gesellschaft tragen gemeinsam die Verantwortung, Kinderrechte sichtbar, erlebbar und einklagbar zu machen.

Die zentralen Rechte der Kinder

Kinderrechte lassen sich in drei grundlegende Bereiche gliedern:

Schutzrechte
Sie sichern das Wohl des Kindes, schützen vor Gewalt, Ausbeutung, Vernachlässigung und achten die körperliche und emotionale Integrität.

Förderrechte
Sie garantieren Zugang zu Bildung, Gesundheit, sozialen Beziehungen und zu allen Ressourcen, die Kinder für ihre Entwicklung benötigen.

Beteiligungsrechte
Sie ermöglichen Kindern, ihre Meinung zu äußern, Entscheidungen mitzugestalten und gehört zu werden – altersgerecht und ernst genommen.

Diese Rechte sind verbindlich und übergeordnet. Das Wohl des Kindes ist dabei der zentrale Maßstab unseres Handelns.

Kinderrechte im Alltag unserer Kitas

Ob ein Kindergarten kindgerecht ist, zeigt sich im täglichen Miteinander. Kinder spüren unmittelbar, ob Abläufe ihren Bedürfnissen entsprechen, ob sie Einfluss nehmen können und ob ihre Rechte respektiert werden – oder ob sie sich institutionellen Zwängen unterordnen müssen.

Wir gestalten den Alltag so, dass Kinderrechte nicht nur benannt, sondern aktiv gelebt werden. Dazu gehören:

  • verlässliche, feinfühlige Beziehungen
  • transparente und faire Regeln
  • Schutz vor Überforderung und Grenzverletzungen
  • Räume für Beteiligung, Selbstbestimmung und Mitgestaltung
  • ein Umfeld, in dem jedes Kind sich sicher fühlt und sich entwickeln kann

Pädagogische Fachkräfte tragen eine besondere Verantwortung: Sie sind Beziehungspartner, Schutzinstanz und Entwicklungsbegleiter zugleich – für die Kinder ebenso wie im Austausch mit ihren Familien.

„Wer heute die Rechte der Kinder sichert, sichert die Menschenrechte von morgen.“