Beschreibung

Freiwilliges Engagement lohnt sich für Alle und ist gerade auch für die Engagierten ein großer persönlicher Gewinn: Junge Menschen sammeln praktische Erfahrungen und Kenntnisse und erhalten erste Einblicke in die Berufswelt. Auch als Einsatzstelle profitieren wir von engagierter Unterstützung durch Freiwillige: Sie bringen frischen Wind und Anstöße von Außen in die Einrichtung.

Der Freiwilligendienst in den Einrichtungen der PEDIA ist ein Angebot an junge Menschen, sich außerhalb von Beruf und Schule in Bereichen wie Erziehung und Integration für das Allgemeinwohl zu engagieren, und bietet die Möglichkeit der beruflichen Orientierung.

Wir unterstützen und fördern Ihr Engagement entweder im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes.

Freiwillige erhalten während ihres Dienstes ein Taschengeld; Unterkunft und Verpflegung können gestellt bzw. durch Geldersatzleistungen erstattet werden. Es besteht grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld und alle daran geknüpften staatlichen und tariflichen Folgeleistungen. Freiwillige sind zudem grundsätzlich gesetzlich sozialversichert. Die Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung leisten die Träger bzw. die Einsatzstellen. Die Zeit des Dienstes wird bei der Altersvorsorge angerechnet. Die Freiwilligen erhalten nach Abschluss ihres Einsatzes nicht nur eine Bescheinigung über den geleisteten Dienst, sondern ein qualifiziertes Zeugnis über den Zeitraum ihres Engagements, ihre Tätigkeiten und Leistungen.

Auch Ausländerinnen und Ausländer können am BFD und FSJ teilnehmen (sog. „incoming“). Voraussetzung ist, dass sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Freiwilligen aus dem Ausland kann grundsätzlich auch speziell für die Teilnahme am Freiwilligendienst eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Arten der möglichen Freiwilligendienste bei der PEDIA
BFD – Bundesfreiwilligendienst
Der neue Bundesfreiwilligendienst ist offen für alle – über alle Generationen hinweg. Einzige Voraussetzung ist die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht. Das schafft neue Chancen und Perspektiven auch für Menschen, die älter als 27 Jahre sind. Sie erhalten die Möglichkeit, freiwilliges Engagement sinnvoll in ihr Leben zu integrieren.

Die Einsatzdauer beträgt 6 bis 18 Monate (in Ausnahmefällen 24 Monate). Der BFD wird bis zu einem Alter von 27 Jahren grundsätzlich in Vollzeit geleistet.

Der Freiwilligendienst darf nicht innerhalb einer Berufsausbildung ausgeübt werden; er muss ohne Erwerbsabsicht geleistet werden. Ein Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht erforderlich.

FSJ – Freiwilliges Soziales Jahr
Das FSJ ist ein Angebot speziell für junge Menschen bis 27 Jahre. Es bietet ihnen die Möglichkeit, ihre Talente und Fähigkeiten zu erkennen und zu erproben. Unter fachlicher Anleitung und mit pädagogischer Begleitung können sich die jungen Freiwilligen weiterentwickeln und dabei auch herausfinden, welche Ausbildung und welcher spätere Beruf für sie richtig ist.

Der Einsatz im FSJ dauert in der Regel ein Jahr, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. Er kann im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzeptes auf maximal 24 Monate verlängert werden. Das FSJ wird grundsätzlich in Vollzeit geleistet

Weitere Informationen zu Freiwilligendiensten enthält die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
„Zeit, das Richtige zu tun. Freiwillig engagiert in Deutschland – Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr“
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